Führerscheinklassen
Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h und nicht mehr als 50 ccm; ab 15 Jahre ; dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h , bis 50 ccm
- Klasse A1: Leichtkrafträder; bis 125 ccm , nicht mehr als 11kW; ab 16 Jahre
- Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahre , beschränkt auf Krafträder bis 35 kW
- Klasse A : Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahre
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahre; Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahre , mindestens 5 Jahre durchgehend im Besitz der Klasse B , nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister
- Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahre
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger die mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse haben ( Kombination über 4250 kg ); bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 17 Jahre ( begleitetes Fahren ) oder ab 18 Jahre
- Klasse L: Land - oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h ; ab 16 Jahre
- Mofa : Kleinkrafträder ( Roller ) beschränkt auf 25 km/h und nicht mehr als 50ccm,ab 15 Jahre.